Allgemeine Beförderungsbedingungen der Achenseeschifffahrt-GmbH

1) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auf allen Schiffen der Achenseeschifffahrt-GmbH (kurz: „ASG“), deren Betriebsstellen und Landungsstegen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der ASG. Die Bestimmungen gelten für den Linienverkehr, den Gelegenheitsverkehr, den Bootsverleih, Gastronomiebetrieb sowie alle übrigen, von der ASG erbrachten Leistungen.  

2) Gesetzliche Vorschriften

Fahrgäste dürfen beim Ein- und Aussteigen nur die dazu bestimmten Ein- und Ausgänge, Landebrücken, Stege, Zugänge und Treppen benützen. Fahrgäste dürfen erst ein- oder aussteigen, wenn der Schiffsführer oder sein Beauftragter die Erlaubnis hierzu erteilt hat. Fahrgäste und sonstige Benützer der Anlegestellen müssen sich so verhalten, dass sie die Sicherheit des Schiffsverkehrs und die Ordnung an Bord nicht beeinträchtigen. Fahrgäste und sonstige Personen an Bord haben die Anweisungen des Schiffsführers oder seines Beauftragten, die diese im Interesse der Sicherheit von Personen und der Schifffahrt, sowie die Ordnung an Bord und auf den Landungsplätzen erteilen, zu befolgen. Personen, von denen eine Gefährdung des Schiffsbetriebes oder eine erhebliche Belästigung der übrigen Fahrgäste zu befürchten ist, sind von der Beförderung auszuschließen.

3)      Verhalten der Fahrgäste

a)      Kunden haben sich bei Benützung der Schiffe und Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet.

b)      Es ist strengstens verboten,

·   von Bord zu springen,

·   auf den Stühlen, Tischen und Bänken zu stehen bzw. auf die Schiffs-Reling zu klettern, auf der Reling zu sitzen oder zu stehen,

·   versperrte Ausgangstüren bzw. Absperrungen eigenmächtig zu öffnen

·   Maschinenräume, Technikräume oder das Steuerhaus ohne Begleitung durch ASG-Personal zu betreten,

·   Zu-, Ab-und Ausgänge zu blockieren,

·   Gegenstände aus den Schiffen zu werfen oder hinausragen zu lassen,

·   über die Reling der Schiffe hinauszugreifen,

·   auf dem Schiff zu lärmen, ohne Zustimmung des Schiffsführers zu musizieren, sowie Tonband- bzw. Rundfunkgeräte, Mobilfunkgeräte, Bluetooth-Lautsprecher und dergleichen zu betreiben,

·   sich ständig, ausschließlich in Gängen und an Ausgängen aufzuhalten (Fluchtwege).

c)      Notfallmeldeanlagen auf den Schiffen dürfen von Kunden nur im Fall einer Notfall- oder Gefahrensituation betätigt werden. Bei Betätigen aus anderen, nicht sicherheitsrelevanten Gründen erhebt die ASG, unabhängig von und zusätzlich zu allfälligen extern entstehenden Kosten (z.B. Alarmierungskosten von Blaulichtorganisationen und Einsatzkräften) einen Betrag in Höhe von EUR 150,-.

d)      Die Kunden dürfen zum Ein-und Aussteigen nur die dazu bestimmter Ein- und Ausgang, Landebrücken, Stege, Zugänge und Treppen benutzen. Fahrgäste dürfen erst ein- oder aussteigen, wenn ein Mitarbeiter der ASG oder ein Beauftragter die Erlaubnis hierzu erteilt hat.

e)      Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitpersonen, die unter anderem insbesondere darauf zu achten haben, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen stehen. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung entstehen, haften die Begleiter bzw. die gesetzlichen Vertreter.

f)       Der Reiseleiter einer Gesellschaftsreise bzw. der Veranstalter einer Gelegenheitsfahrt ist für seine Fahrteilnehmer verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass seine Gruppe die Bestimmungen der gegenständlichen Beförderungsbedingung einhält.

g)      Kunden die Anlagen, Beförderungsmittel oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigen, haben die von der ASG festgesetzten bzw. tatsächlichen Reinigungskosten zu bezahlen, wer sie beschädigt, die Instandsetzungskosten zu tragen.

h)      Auf allen Anlagen der ASG dürfen Ankündigungen oder der Verkauf von Waren nur mit vorheriger Genehmigung der ASG vorgenommen werden.

i)       Es ist verboten, sich mit unbekleidetem Oberkörper an Bord aufzuhalten.

j)       Die Benützung von Fluggeräten (z.B. Drohnen) an Bord ist nicht gestattet.

k)      Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen an Bord ist nicht gestattet.

4)      Beförderung

Die ASG befördert alle Kunden auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Es besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht durch die ASG. Die Passagiere an Bord haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und sich an die am Schiff angebrachten Hinweise zu halten.

5)      Mobilitätseingeschränkte Personen

ASG befördert Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. Die Beförderung darf verweigert werden, wenn den geltenden Sicherheitsvorschriften widersprochen wird, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist. Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben das Recht auf kostenlose Hilfeleistungen am Steg (auf dem Weg zum Schiff, beim An-/Von-Bord-gehen, beim Einfinden am Sitzplatz). Die ASG wird die bestmögliche Unterstützung leisten, die betreffende Person muss jedoch rechtzeitig dem Schiffspersonal die gewünschte Hilfsleistung bekannt geben. ASG befördert zudem die erforderlichen medizinischen Geräte und Mobilitätshilfen, einschließlich elektrischer Rollstühle, sowie auch - vorbehaltlich der aktuellen Vorschriften - anerkannte Begleithunde. Im Rahmen der Möglichkeiten wird sich die ASG bei der Sitzplatzvergabe an den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität orientieren. Werden diese von einer Begleitperson unterstützt, wird im Rahmen der Möglichkeiten dieser Person ein benachbarter Sitzplatz zugewiesen.

6)      Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

a)      Personen ohne gültigen Fahrschein oder anderwärtige Erlaubnis durch die ASG.

b)      Die ASG kann Personen, welche die Ordnung bzw. die Anordnungen der Mitarbeiter nicht beachten, oder die aufgrund ihres Zustands oder ihres Verhaltens stören, von der Beförderung ausschließen. Es bestehen in diesem Fall keine Ansprüche auf Erstattung.

c)      Kinder bis 5 Jahre werden nur in Begleitung befördert. Über die Eignung der Begleitperson entscheidet der Mitarbeiter der ASG.

d)      Die ASG befördert keine Personen mit übertragbaren Krankheiten. Unterwegs erkrankte Personen werden bis zur nächsten Anlegestelle, an der ärztliche Hilfe möglich ist, befördert.

e)      Personen welche aus Gründen wie Trunkenheit oder durch unangebrachtes Benehmen den Fahrgästen offenbar lästig fallen würden, werden nicht befördert bzw. nur bis zum nächsten Landungssteg befördert.

f)       Personen mit geladenen Schusswaffen, ausgenommen Organe der öffentlichen Sicherheit.

7)      Fahrkarten und Fahrpreise:
Fahrkarten sind bei den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen an Land, online oder direkt am Schiff zu lösen. Bereits im Vorverkauf erworbenen Fahrkarten sind dem Schiffspersonal beim Betreten und Verlassen des Schiffes unaufgefordert vorzuweisen. Sollte kein Vorverkauf möglich sein, ist die Fahrkarte unaufgefordert am Schiff zu lösen. Die Fahrkarte ist während der Benützung des Schiffes aufzubewahren. Beim Verlassen des Schiffes, muss die Fahrkarte unaufgefordert vorgewiesen werden. Die jeweils gültigen Fahrpreise werden online unter www.achenseeschifffahrt.at und an den Anlegestellen und Kassen mittels Aushangs veröffentlicht. Zur Richtigstellung etwaiger Irrtümer hat der Kunde die Übereinstimmung des aus den Preislisten ersichtlichen Fahrpreises mit dem bezahlten Betrag sofort zu prüfen und im Falle eines Irrtums bei der jeweiligen Verkaufsstelle zu reklamieren. Später erhobene Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. Ein Kunde, der ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat für die zurückgelegte Strecke den vollen Fahrpreis vom Ausgangspunkt des Schiffes (Anleger: Seespitz oder Scholastika) zu entrichten. Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist kein Anspruch auf einen Sitzplatz verbunden.

8)    Online-Fahrscheine
Aktuell verfügbare Online-Fahrscheine sind im Online-Shop ersichtlich und können nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Tag) erworben werden. Online-Fahrscheine verlieren, sofern diese für den gewählten Zeitraum nicht eingelöst wurden, mit Verstreichen des Zeitraumes ihre Gültigkeit. Eine Erstattungsmöglichkeit besteht nicht. Beim Betreten des Schiffes oder der Veranstaltung muss der übersandte QR-Code elektronisch oder in ausgedruckter Version vorgezeigt werden. Ohne Vorzeigen des übersandten QR-Codes ist der Zutritt zum Schiff oder zur gewählten Veranstaltung nicht möglich.

9)    Preise
Als Grundlage für das Entgelt gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise der ASG. Bei Vorbestellung von Eintrittskarten, Fahr- oder Gutscheinen ist der vereinbarte Rechnungsbetrag nach Erhalt der Eintrittskarten, Fahr- oder Gutscheine in bar an den Verkaufsstellen oder auf das von der ASG bekannt gegebene Bankkonto binnen einer Frist von 7 Tagen zu überweisen. ASG behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Kostenerhöhungen (z.B. anderer Steuersatz durch Verordnungen und insbesondere einer Erhöhung der Treibstoffpreise seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Broschüren) eine entsprechende Preisanpassung durchzuführen.

10)  Gutscheine
Gutscheine, die für bestimmte Events oder Sonderfahrten ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit, wenn diese Events oder Sonderfahrten nicht mehr angeboten werden. Eine Rückgabe gegen Barablöse ist ausgeschlossen. Sollten sich die Preise für Events oder Sonderfahrten, für die ein Gutschein erworben wurde, im Zeitraum vom Erwerb des Gutscheins bis zum Zeitpunkt der Einlösung erhöhen, ist die Preisdifferenz aufzuzahlen. Gutscheine sind ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird von ASG kein Ersatz geleistet.

11)  Haftung
ASG haftet für die Bediensteten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. ASG haftet nur für Schäden, wenn sie an der Verursachung des Schadens ein grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) trifft. Bei leichter Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen. ASG haftet nicht für Schadensfälle, die durch Missachtung der Vorschriften bzw. durch Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals, durch Eigenverschulden der Betroffenen, durch höhere Gewalt oder durch betriebsfremde Personen verursacht werden. Jegliche Schäden an Personen und Gegenständen sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu melden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt und wird keinerlei Schadenersatz geleistet. Ansprüche jeglicher Art des Kunden verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrt durchgeführt wurde.

12) Beschwerden
Sollten der Ansicht des Kunden nach Rechte missachtet werden, kann innerhalb von 2 Wochen nach dem betreffenden Vorfall Beschwerde eingereicht werden (ausgenommen Punkt 10). Innerhalb eines Monats wird auf die Beschwerde Bescheid gegeben. Kontaktdaten: Achenseeschifffahrt GmbH, Seepromenade 36, 6213 Pertisau, Email: info@achenseeschifffahrt.at

13) Rauchverbot
Auf Linienschiffen gilt absolutes Rauchverbot.

14) Prüfen der Fahrscheine und Eintrittskarten
Die Kunden haben auf Verlangen den Fahrschein oder die Eintrittskarte (auch mehrmalig) vorzuweisen.

15)  Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen aufgrund höherer Gewalt, ungünstigen Wetterbedingungen (Starkwind, Sturm auch wenn vorhergesagt), Niedrig- oder Hochwasserstand, Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche. ASG ist nicht verpflichtet, das verspätete Eintreffen anderer öffentlicher, oder privater Verkehrsmittel abzuwarten und haftet nicht für einen etwaigen Ausfall der gebuchten Fahrt auf Grund der Verspätung der Fahrgäste. ASG haftet nicht für eventuelle Verspätungen aus dem Betrieb, egal aus welchem Grund und gewährt auch keine Entschädigung und Anschlussgarantie auf andere öffentliche oder private Verkehrsmittel.

16)  Fahrtunterbrechung
Die ASG befördert die Kunden nicht, wenn die Beförderung durch unabwendbare Umstände oder außergewöhnliche Ereignisse verhindert wird. Bei Unfällen, Hilfeleistungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen kann es zu Änderungen der Fahrroute oder zur Verkürzung von Fahrten kommen. In diesen Fällen ist keine Rückerstattung des Fahrpreises vorgesehen, jedwede Ansprüche sind ausgeschlossen. Die ASG kann durch vorherige Bekanntmachung bei besonderen kaufmännischen, betrieblichen oder örtlichen Umständen die Beförderung vorübergehend aussetzen. Die ASG kann Kunden bei vorübergehenden Störungen des Schiffbetriebs mit Straßenfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln befördern oder befördern lassen. Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Rund- oder Eventfahrt unterschritten, kann diese abgesagt werden. Wenn möglich wird eine Ersatzleistung angeboten. Wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, können bereits bezahlte Leistungen gebührenfrei erstattet werden.
Wird ein allfälliger Ausschließungsgrund erst nach bereits begonnener Fahrt wahrgenommen oder tritt er erst nach bereits begonnener Fahrt ein, so hat der Kunde über Aufforderung des Schiffsführers oder des Personals der ASG bei der nächsten Anlegestelle das Schiff umgehend zu verlassen.

17)  Handgepäck
Der Kunde kann leicht tragbare Gegenstände unentgeltlich als Handgepäck mitnehmen und in den dafür vorgesehenen Stellen verwahren. Als Handgepäck nicht zugelassen sind:

a)      Gegenstände mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 kg,

b)      gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nach der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) von der Beförderung ausgeschlossen oder nur bedingungsweise zugelassen sind,

c)      Waffen, ausgenommen für Organe der öffentlichen Sicherheit.

d)      Gegenstände, deren Beförderung auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften verboten sind,

e)      Gegenstände, die stören oder Schaden verursachen.

Der Kunde ist für das Handgepäck selbst verantwortlich und haftet für eventuell entstandenen Schaden. Wenn Platz vorhanden ist, dürfen Krankenfahrstühle und Kinderwägen mitgenommen werden. Über die Mitnahme entscheidet im Zweifelsfall der Mitarbeiter der ASG. Fahrräder, Paragleiter und andere Sportgeräte werden nach vorhandenem Platzangebot auf Basis einer Einzelvereinbarung gegen eine im Tarif festgesetzte Gebühr befördert. Über die Möglichkeit des Transportes von Gepäck am Schiff entscheidet der Schiffsführer oder sein Beauftragter.

18)  Lebende Tiere
Hunde jeder Rasse und Größe sind an der Leine und mit beißsicherem Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen (Hundetransportbox oder sicher verschließbare Hundetransporttasche) zu führen. Diese Bedingung bezieht sich auf das Landes-Polizeigesetz § 6a Abschnitt 2 „Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln“. Alle anderen Tiere dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie ohne Gefährdung, Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Dieser Transport bedarf der Zustimmung des Schiffsführers.

19)  Urheberrecht
Die ASG ist berechtigt im Rahmen der Beförderung und den damit verbundenen Veranstaltungen Lichtbilder sowie Tondokumente und Videosequenzen von Fahrgästen anzufertigen und auf der Website bzw. den Social-Media-Seiten der ASG und der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zu veröffentlichen. Seitens des Kunden können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden.

20)  Datenschutz
ASG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes. Detaillierte Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie auf unserer Homepage unter https://achenseeschifffahrt.com/ueber/datenschutz/.

21)  Gerichtsstand
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der zustande gekommene Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung unterliegen österreichischem Recht. Zuständig ist das am Sitz der ASG sachlich zuständige Gericht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Achenseeschifffahrt-GmbH

1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im: Folgenden AGB) und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auf allen Schiffen der Achenseeschifffahrt-GmbH (im Folgenden: „ASG“), deren Betriebsstellen und Landungsstegen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden[1] und ASG. Die Bestimmungen gelten für den Linienverkehr, den Gelegenheitsverkehr, den Bootsverleih, Gastronomiebetrieb sowie alle übrigen, von ASG erbrachten Leistungen.

2) Beförderung
ASG befördert alle Kunden auf Basis der AGB und der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Es besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht durch ASG. Die Kunden an Bord haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und sich an die am Schiff angebrachten Hinweise zu halten.

3) Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die schriftliche Bestätigung und gleichzeitige Annahme des Angebots zustande. Die Unterschrift von ASG ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Kunde hat bei allen Reservierungen seinen vollständigen Namen oder Firmennamen, Anschrift, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie den genauen Umfang der gewünschten Leistung bekanntzugeben. Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage für die Rechnungslegung an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung abzunehmen und zu bezahlen.

4) Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse mit Anzahlung
ASG ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist ASG verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen Reservierung des Kunden, dem Kunden eine Anzahlungsrechnung zu stellen. Die Kosten für etwaig anfallende Überweisungsspesen trägt der Kunde. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Bezahlung der Anzahlungsrechnung zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Vertrag von beiden Seiten kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden.

5) Preise
Als Grundlage für das Entgelt gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise von ASG. Bei Vorbestellung von Eintrittskarten, Fahr- oder Gutscheinen ist der vereinbarte Rechnungsbetrag nach Erhalt der Eintrittskarten, Fahrkarten oder Gutscheine in bar an den Verkaufsstellen oder auf das von ASG bekannt gegebene Bankkonto binnen einer Frist von 7 Tagen zu überweisen. ASG behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Kostenerhöhungen (z.B. anderer Steuersatz durch Verordnungen und insbesondere einer Erhöhung der Treibstoffpreise seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Broschüren) eine entsprechende Preisanpassung durchzuführen.

6) Bestellungen
Alle Bestellungen, ob per Fax, per Telefon oder per E-Mail sind verbindlich. Eintrittskarten, Fahrkarten oder Gutscheine, die für den Versand gekauft werden, können bar, per Bankomat (EC-Karte), per Kreditkarte, per Sofortüberweisung oder mittels Überweisung bezahlt werden und sind binnen 7 Tagen nach Erhalt fällig. Bei Online-Bestellungen (Gutscheine, Eventfahrten, Rundfahrten, etc.) erklärt sich der Kunde durch die Bestätigung des Kaufs mit den AGB und Datenschutzbestimmungen  von ASG einverstanden.

7) Gutscheine
Gutscheine, die für bestimmte Events oder Sonderfahrten ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit, wenn diese Events oder Sonderfahrten nicht mehr angeboten werden. Eine Rückgabe gegen Barablöse ist ausgeschlossen. Sollten sich die Preise für Events oder Sonderfahrten, für die ein Gutschein erworben wurde, im Zeitraum vom Erwerb des Gutscheins bis zum Zeitpunkt der Einlösung erhöhen, ist die Preisdifferenz aufzuzahlen. Gutscheine sind ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird von ASG kein Ersatz geleistet.

8) Online-Fahrscheine
Aktuell verfügbare Online-Fahrkarten sind im Online-Shop ersichtlich und können nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Tag) erworben werden. Online-Fahrscheine verlieren, sofern diese für den gewählten Zeitraum nicht eingelöst wurden, mit Verstreichen des Zeitraumes ihre Gültigkeit. Eine Erstattungsmöglichkeit besteht nicht. Beim Betreten des Schiffes oder der Veranstaltung muss der übersandte QR-Code elektronisch oder in ausgedruckter Version vorgezeigt werden. Ohne Vorzeigen des übersandten QR-Codes ist der Zutritt zum Schiff oder zur gewählten Veranstaltung nicht möglich.

9) Storno / Umbuchung / Nichtabnahme vereinbarter Leistungen / Zahlung
Sollte sich nach Abschluss des Vertrages der vereinbarte Leistungsumfang aus objektiver Sicht in einer dem Kunden nicht mehr zumutbaren Weise ändern und/oder der bekannt gegebene Angebotspreis bei unverändertem Angebotsumfang um mehr als 10% erhöhen ist die ASG verpflichtet, dies dem Kunden ehest möglich mitzuteilen. Der Kunde kann danach leistungsfrei vom Vertrag zurücktreten; Schadenersatzansprüche gegen die ASG bestehen nicht. Nimmt der Kunde aus sonstigen Gründen die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch gilt für:

9.1) Reservierungen von Veranstaltungen der Achenseeschifffahrt:
a)  Sofern die Reservierung nicht über den Online-Shop getätigt wird, ist der Gesamtbetrag 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Reservierungen verfal-len, wenn die Zahlung nicht termingerecht erfolgt.
b)  Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 4 Wochen vor der gebuchten Dienstleistung wird keine Stornogebühr verrechnet.
c)   Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 14 Tage vor der gebuchten Dienstleistung werden 25 % des Gesamtbetrages verrechnet.
d)   Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 1 Tag vor der gebuchten Dienstleistung werden 50 % des Gesamtbetrages verrechnet.
e)   Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung am Tag der gebuchten Dienstleistung sowie in allen anderen Rücktrittsfällen bzw. wenn der Kunde die vereinbarte Leistung trotz Bereitstellung durch ASG nicht gemäß den vorgenannten Bestimmungen storniert und in weiterer Folge nicht vollständig abnimmt (z. B. No-Show), wird der bekannt gegebene Fahrpreis zur Gänze verrechnet.

9.2) Gruppenreservierung Linienfahrt ohne Verpflegung:
a)   Sollte die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Personen von der reservierten Personenanzahl abweichen, so ist diese ASG möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 96 Stunden vor Beginn der Fahrt schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt keine Bekanntgabe der tatsächlich teilnehmenden Personen, wird bei Unterschreitung der vereinbarten Personenanzahl die vereinbarte, bei Überschreitung die tatsächliche Personenanzahl verrechnet.
b)   Sofern die Reservierung nicht über den Online-Shop getätigt wird, erfolgt die Zahlung in Abhängigkeit der getroffenen Vereinbarung vor Ort (in bar oder mit Kreditkarte) oder nach der Fahrt durch Rechnungslegung.
c)    Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Dienstleistung wird keine Stornogebühr verrechnet.
d)   Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 1 Tag vor der gebuchten Dienstleistung werden 25 % des Gesamtbetrages verrechnet.
e)    Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung am Tag der gebuchten Dienstleistung sowie in allen anderen Rücktrittsfällen bzw. wenn der Kunde die vereinbarte Leistung trotz Bereitstellung durch ASG nicht gemäß den vorgenannten Bestimmungen storniert und in weiterer Folge nicht vollständig abnimmt (z. B. No-Show), wird der bekannt gegebene Fahrpreis zur Gänze verrechnet.

9.3) Gruppenreservierung Linienfahrt mit Verpflegung:
a)  Sollte die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Personen von der reservierten Personenanzahl abweichen, so ist diese ASG möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 96 Stunden vor Beginn der Fahrt telefonisch oder per Email bekannt zu geben. Erfolgt keine Bekanntgabe der tatsächlich teilnehmenden Personen, wird bei Unterschreitung der vereinbarten Personenanzahl die vereinbarte, bei Überschreitung die tatsächliche Personenanzahl verrechnet.
b)   Sofern die Reservierung nicht über den Online-Shop getätigt wird, erfolgt die Zahlung nach der Fahrt durch Rechnungslegung.
c)   Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 96 Stunden vor der gebuchten Dienstleistung wird keine Stornogebühr verrechnet.
d)   Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 24 Stunden vor der gebuchten Dienstleistung werden 50 % des Gesamtbetrages verrechnet.
e)    Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung am Tag der gebuchten Dienstleistung sowie in allen anderen Rücktrittsfällen bzw. wenn der Kunde die vereinbarte Leistung trotz Bereitstellung durch ASG nicht gemäß den vorgenannten Bestimmungen storniert und in weiterer Folge nicht vollständig abnimmt (z. B. No-Show), wird der bekannt gegebene Fahrpreis zur Gänze verrechnet.

9.4) Reservierung der MS Achensee ohne Verpflegung:
a)    Der vereinbarte Gesamtbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
b)    Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 21 Tage vor der gebuchten Dienstleistung werden 50 % des Gesamtbetrages verrechnet.
c)    Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung nach dem 21. Tag vor der gebuchten Dienstleistung sowie in allen anderen Rücktrittsfällen bzw. wenn der Kunde die vereinbarte Leistung trotz Bereitstellung durch ASG nicht gemäß den vorgenannten Bestimmungen storniert und in weiterer Folge nicht vollständig abnimmt (z. B. No-Show), wird der bekannt gegebene Fahrpreis zur Gänze verrechnet.

9.5) Reservierung der MS Achensee mit Verpflegung:
a)    Sollte die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Personen von der reservierten Personenanzahl abweichen, so ist diese ASG möglichst frühzeitig, spätes-tens jedoch 96 Stunden vor Beginn der Fahrt schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt keine Bekanntgabe der tatsächlich teilnehmenden Personen, wird bei Unterschreitung der vereinbarten Personenanzahl die vereinbarte, bei Überschreitung die tatsächliche Personenanzahl verrechnet.
b)    Der vereinbarte Gesamtbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
c)     Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung bis spätestens 21 Tage vor der gebuchten Dienstleistung werden 50 % des Gesamtbetrages verrechnet.
d)    Bei Rücktritt von der vereinbarten Leistung nach dem 21. Tag vor der gebuchten Dienstleistung sowie in allen anderen Rücktrittsfällen bzw. wenn der Kunde die vereinbarte Leistung trotz Bereitstellung durch ASG nicht gemäß den vorgenannten Bestimmungen storniert und in weiterer Folge nicht vollständig abnimmt (z. B. No-Show), wird der bekannt gegebene Fahrpreis zur Gänze verrechnet.

9.6) Sonstige Bestimmungen
a)    Benachrichtigungen der ASG durch den Kunden im Falle eines Rücktritts haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
b)    Als Datum des Inkrafttretens eines Rücktrittes vom Vertrag gilt das Datum des Eintreffens der Benachrichtigung bei ASG, für den Fall, dass Originalfahrscheine ausgegeben wurden, das Datum des Eintreffens der zu stornierenden Fahrscheine bei ASG (Achenseeschifffahrt-GmbH, Seepromenade 36, 6213 Pertisau).
c)    Allfällige Rückzahlungen erfolgen schnellstmöglich, jedoch spätestens 2 Wochen nach dem Durchführungsdatum der stornierten Fahrt oder Veranstaltung auf das vom Kunden schriftlich bekannt gegebene Konto.
d)   Eine Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Leistung ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch ASG zulässig. Bei von ASG zugestimmten Überschreitungen der vereinbarten Leistung erfolgt die Verrechnung gemäß der tatsächlichen erbrachten Leistung. Wird bezüglich der Konsumation keine andere Vereinbarung wie zum Beispiel ein Pauschalpreis getroffen, werden alle konsumierten Getränke und Speisen von ASG nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Bestellwert laut aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

10) Haftung
ASG haftet für die Bediensteten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. ASG haftet nur für Schäden, wenn sie an der Verursachung des Schadens ein grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) trifft. Bei leichter Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen. ASG haftet nicht für Schadensfälle, die durch Missachtung der Vorschriften bzw. durch Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals, durch Eigenverschulden der Betroffenen, durch höhere Gewalt oder durch betriebsfremde Personen verursacht werden. Jegliche Schäden an Personen und Gegenständen sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu melden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt und wird keinerlei Schadenersatz geleistet. Ansprüche jeglicher Art des Kunden verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrt durchgeführt wurde.

11) Beschwerden und Anregungen
Sollten der Ansicht des Kunden nach Rechte missachtet werden, kann innerhalb von 2 Wochen nach dem betreffenden Vorfall Beschwerde eingereicht werden (ausgenommen Punkt 10). Die Replik auf die Beschwerde erfolgt durch ASG innerhalb eines Monats. Kontaktdaten: Achenseeschifffahrt GmbH, Seepromenade 36, 6213 Pertisau, Email: info@achenseeschifffahrt.at

12) Raucher - Nichtraucherplätze
In den Schiffen sind Raucher- und Nichtraucherplätze als solche gekennzeichnet. Auf Linienschiffen sowie auf dem Betriebsgelände von ASG herrscht absolutes Rauchverbot.

13) Prüfen der Fahrscheine und Eintrittskarten
Die Kunden haben auf Verlangen den Fahrschein oder die Eintrittskarte (auch mehrmalig) vorzuweisen.

14) Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche. ASG ist nicht verpflichtet, das verspätete Eintreffen anderer öffentlicher oder privater Verkehrsmittel abzuwarten und haftet nicht für einen etwaigen Ausfall der gebuchten Fahrt auf Grund der Verspätung der Fahrgäste. ASG haftet nicht für eventuelle Verspätungen aus dem Betrieb, egal aus welchem Grund und gewährt auch keine Entschädigung und Anschlussgarantie auf andere öffentliche oder private Verkehrsmittel.

15) Urheberrecht
Die ASG ist berechtigt im Rahmen der Beförderung und den damit verbundenen Veranstaltungen Lichtbilder sowie Tondokumente und Videosequenzen von Fahrgästen anzufertigen und auf der Website bzw. den Social Media-Seiten der ASG und der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zu veröffentlichen. Seitens des Fahrgastes können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden.

16) Datenschutz
ASG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes. Detaillierte Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie auf unserer Homepage unter https://achenseeschifffahrt.com/ueber/datenschutz/.

17) Gerichtsstand und Sonstige Bestimmungen
17.1    Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
17.2    Der zustande gekommene Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung unterliegen österreichischem Recht. Zuständig ist das am Sitz von ASG sachlich zuständige Gericht.
17.3    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags bzw. der AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags bzw. der AGB davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Vertragspartner eine wirksame vereinbaren, die dem angestrebten Zweck der unwirk-samen Regelung möglichst nahekommt.

Kontaktdaten ASG
Achenseeschifffahrt-GmbH
Seepromenade 36
6213 Pertisau
T +43 (0)5243 5253
E-Mail: info@achenseeschifffahrt.at
Firmenbuchnummer: FN 40405w
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

1) Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte verzichten wir auf geschlechtergerechte Schreibweisen. Gemeint und angesprochen sind jeweils alle Personen ohne Unterschied.

Stand: Februar 2023